Festung von Bellinzona

Die Festung von Bellinzona ist das einzige noch erhaltene Beispiel für eine mittelalterliche Militärstruktur im gesamten Alpenraum. Die Festung besteht aus mehreren Burgen, die von einer Ringmauer umgeben sind, und aus Schutzwallen rund um die Burg zum Schutz der Bevölkerung. Die Ursprünge der Festung gehen auf das Ende der Antike zurück, als sich auf dem felsigen Vorgebirge des Castel Grande eine erste Gemeinschaft niedergelassen hatte. Die Beschaffenheit der Verteidigungsanlage ist allerdings vorwiegend auf die umfangreichen Arbeiten unter den Herzögen von Mailand im 15. Jahrhundert zurückzuführen.

Damals wurden diese mächtigen Befestigungsanlagen als Talsperren geschaffen, um die Expansionsbestrebungen der Konföderierten zu stoppen und die Transitwege über die wichtigsten Alpenpässe zu kontrollieren. Die schwere Krise des Herzogtums, die durch den Einmarsch des französischen Königs Karl VIII (1494) in die Lombardei ausgelöst wurde, endete mit der Flucht von Ludovico, genannt „il Moro“, aus Mailand im Jahr 1499. Dieses Ereignis machte den Weg für ausländische Milizen frei. Bellinzona wurde von französischen Armeen bis Anfang 1500 besetzt, als diese infolge eines bewaffneten Aufstandes der Bevölkerung von Bellinzona vertrieben wurden. Die Gefangennahme von Ludovico il Moro am 10. April 1500 veranlasste die Bevölkerung dazu, dem Beispiel von Leventia, Blenio und Riviera zu folgen und sich am 14. April 1500 dem Schweizer Bund zu unterwerfen. Mit der Unterzeichnung des Friedensvertrags von Arona im Jahr 1503 wurde das Wehrdorf Bellinzona und das umliegende Gebiet zu direkt verwalteten Besitzungen der Kantone Uri, Schwyz und Nidwalden.

Dieses Regierungssystem blieb bis April 1798 aufrecht, als die drei Kantone nach dem Einmarsch der Truppen von Napoleon in die Eidgenossenschaft auf ihre Souveränität über die italienische Ballei verzichteten. Die Festung erfüllte im 19. Jahrhundert unterschiedliche Funktionen und war teilweise unbesetzt. Im 20. Jahrhundert entstand ein neues Bewusstsein für das historische Erbe. Demnach sollten die Burgen als Teil des künstlerischen Erbes geschützt werden und deren Charakter durch Restaurierung erhalten werden. Im Jahr 1925 wurde der Hügel daher zum Eigentum des Kantons erklärt. In den folgenden Jahrzehnten wurden mehrere Restaurierungsarbeiten durchgeführt. Dadurch wurde die Festung in ihren heutigen Zustand versetzt und zählt seit 2000 zum UNESCO-Welterbe.

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